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Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die (erstmalige) Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstücks, finanziert.

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Erschließungsbeitrages sind die §§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Satzung der Bad Arolsen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Gebäude
Rathaus, 4. Obergeschoss
Raum
403
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–16.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Herr Patrick SchwabSachbearbeiter/in, Datenschutzbeauftragte/r, Geschäftsführung Bad Arolser Wind GmbH

    Große Allee 2634454 Bad ArolsenRathaus4. ObergeschossRaum 403Tel. +49 5691 801-140Fax +49 5691 892-878
 
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Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

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