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Etwas melden

Gaststättengewerbe

Zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist die Gewerbeanmeldung spätestens 6 Wochen vor Beginn/Eröffnung des Gaststättengewerbes abzugeben. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind bei der Gewerbeanmeldung einige Unterlagen vorzulegen, siehe unter Downloads. 

Wer aus besonderem Anlass (z.B. bei einer Veranstaltung) das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck „Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes“, siehe unter Downloads. 


Amt / Bereich
Fachbereich III - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss
Raum
113
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–16.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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