Dieses Amt / Bereich deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
Innerhalb des Beteiligungsmanagements der Stadt Bad Arolsen findet die Steuerung und Verwaltung der Beteiligungen und Mitgliedschaften der Stadt Bad Arolsen statt.
Die Debitorenbuchhaltung verarbeitet die Forderungen an Kunden. Die Kreditorenbuchhaltung verarbeitet die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. In der Anlagenbuchhaltung werden Vermögensgegenstände erfasst und verwaltet.
Debitorenbuchhaltung Kreditorenbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Finanzbuchhaltung
Controlling unterstützt die Verwaltungsleitung bei der Steuerung der Stadtverwaltung, bereitet Entscheidungen vor und versorgt sie mit steuerungsrelevanten Informationen.
Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die (erstmalige) Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstücks, finanziert.
Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Bad Arolsen geltenden Hebesatzes. Der aktuelle Hebesatz beträgt 370 v. H..
Steuergegenstand ist der Grundbesitz in Bad Arolsen im Sinne des Bewertungsgesetzes. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Korbach-Frankenberg festgestellte Einheitswert.
Zentrale Aufgaben des Fachbereichs "Finanzen" sind die Aufstellung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans und dessen Abwicklung.
Besteuert wird die Haltung von Hunden im Gebiet der Stadt Bad Arolsen. Steuertermine sind der 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. jeden Jahres. Die erteilten Bescheide sind bis zum Erhalt eines neuen Bescheides gültig.
Hundesteuerveranlagung Hund Hund Abmeldung Hund Anmeldung Anmeldung eines Hundes Abmeldung eines Hundes Hundesteuersatzung
Wenn öffentlich-rechtiche Forderungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört es zur Aufgabe der Stadtkasse die Mahnungen sowie letztlich auch die Vollstreckung der Forderungen durchzuführen.
Mahnwesen Vollstreckungsvesen Vollstreckung Mahnung Mahnungen Stadtkasse
Die Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder der ihrer Firma muss daher die Stadt Bad Arolsen sein.
Straßenbeiträge sind Beiträge für die grundhafte Erneuerung oder den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen).
Der Fachbereich Finanzen ist zuständig für die Meldung und Abwicklung von Schäden, die von der Stadt Bad Arolsen zu vertreten sind.
Die Stadtkasse ist für die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Stadt Bad Arolsen zuständig und sammelt die Belege.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen